Informationen zur zentralen Abschlussprüfung

Alle SchülerInnen legen am Ende der 9. Klasse die Abschlussprüfungen für den Hauptschulabschluss ab, unabhängig davon, ob sie anschließend weiter die 10. Klasse besuchen oder nach der 9. Klasse abgehen.
Am Ende der 10. Klasse können die SchülerInnen die Prüfungen zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder die Abschlussprüfungen für den Realschulabschluss machen.

1. Schriftliche Prüfung mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung:

Abschluss Jahrgang Fach Zeit
Förderschwerpunkt Lernen 9 Deutsch 60 Minuten + 15 Auswahlzeit
Förderschwerpunkt Lernen 9 Mathe 60 Minuten + 15 Auswahlzeit
Hauptschulabschluss 9 Deutsch 120 Minuten + 15 Auswahlzeit
Hauptschulabschluss 9 Mathe 120 Minuten + 15 Auswahlzeit
Realschulabschluss 10 Deutsch 180 Minuten + 15 Auswahlzeit
Realschulabschluss 10 Englisch 120 Minuten + 15 Auswahlzeit
Realschulabschluss 10 Mathe 150 Minuten + 15 Auswahlzeit
Durchführung: Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung werden von der obersten Schulbehörde landesweit einheitlich gestellt. Sie beziehen sich auf die Sachgebiete des gesamten Schuljahres in dem die Prüfung stattfindet.
Wertung: Das Prüfungsergebnis soll die Jahresnote für das Prüfungsfach zu einem Drittel bestimmen.

2. Mündliche Prüfung in einem Fach nach Wahl der Schülerin / des Schülers

Zugelassene Fächer für die mündliche Prüfung sind:
Eine Wahlpflichtfremdsprache, ein naturwissenschaftliches Fach, ein Fach des Fachbereichs geschichtlich-soziale Weltkunde, ein Fach des Fachbereichs Arbeit/Wirtschaft/Technik, ein Fach des Fachbereichs musisch-kulturelle Bildung ( nicht das Fach Werken), Religion, Werte und Normen.
Die Aufgaben der mündlichen Prüfung beziehen sich auf die Sachgebiete des Schuljahres in dem die Prüfung stattfindet. Sie werden von der prüfenden Lehrkraft gestellt. Das Prüfungsergebnis soll die Jahresnote für das Prüfungsfach zu einem Drittel bestimmen.

3. Zusätzliche mündliche Prüfung

Eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung ist anzusetzen, wenn der Prüfling dies bis zu einem von der Schule bestimmten Termin schriftlich verlangt. In einem Fach mit schriftlicher und mündlicher Prüfung gehen die Ergebnisse der beiden Teile in die Bewertung der Prüfungsleistung im Verhältnis von zwei Drittel zu einem Drittel ein. Der Fachprüfungsausschuss setzt die Prüfungsnote in dem Prüfungsfach fest. Die Prüfungskommission kann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistungen in einem Fach der schriftlichen Prüfung eine zusätzliche mündliche Prüfung ansetzen.
Durchführung: Nach einer Vorbereitungszeit von in der Regel 15 Minuten wird in der mündlichen Prüfung höchstens 20 Minuten geprüft.

Fachprüfungsausschüsse

Für jeden Prüfling wird zu jedem Teil der Prüfung ein Fachprüfungsausschuss gebildet. Für die Fächer der schriftlichen Prüfung besteht der Fachprüfungsausschuss aus der unterrichtenden Fachlehrkraft (Referent/in) und einer weiteren Lehrkraft (Korreferent/in). Diese bewerten die Prüfungsleistung. Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission setzt die Bewertung fest, wenn die Bewertungen von einander abweichen.
Für die Fächer der mündlichen Prüfung besteht der Fachprüfungsausschuss aus der unterrichtenden Lehrkraft als prüfendem Mitglied und einer weiteren Lehrkraft, die die Niederschrift fertigt. Das prüfende Mitglied ist für die Aufgabenstellung und Durchführung verantwortlich.

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus der Schulleiterin (Vorsitzende) und einer weiteren von ihr berufenen Lehrkraft.
Die Prüfungskommission stellt nach dem Ergebnis der Fachprüfungsausschüsse die Noten fest, die der Prüfling erworben hat und gibt sie ihm bekannt.

Nichtteilnahme

Nimmt ein Prüfling infolge Krankheit oder sonstiger, von ihm nicht zu vertretenden Umstände, an einem Prüfungsteil nicht teil, hat er die Gründe unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen. Bei Erkrankung ist ärztliches Zeugnis vorzulegen. Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission entscheidet darüber, ob die Nichtteilnahme gerechtfertigt ist und regelt gegebenenfalls die Fortsetzung der Prüfung. Ist sie nicht gerechtfertigt, so gilt der versäumte Prüfungsteil als mit „ungenügend“ bewertet.

Wird ein versäumter Prüfungsteil auch im Rahmen des vorgegebenen Nachschreibtermins nicht durchgeführt, so erhält der Schüler solange kein Abschlusszeugnis, bis er sich allen Teilen der Prüfung unterzogen hat.

Täuschungsversuch, Störungen

Unternimmt ein Prüfling einen Täuschungsversuch oder stört er die Prüfung nachhaltig, dann bewertet die Prüfungskommission den Prüfungsteil mit „ungenügend“.

Wiederholung der Abschlussprüfung

Wer den Schuljahrgang wiederholt, muss auch die Abschlussprüfung wiederholen. Prüfungsleistungen der vorherigen Prüfung werden nicht angerechnet.

 

Termine der Abschlussprüfungen 2024

Termine für die mündlichen Englischprüfungen:

Montag, 12.3.2024 bis Mittwoch, 13.3.2024.
Die genauen Tage werden noch festgelegt und den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben.

Termine für die schriftlichen Abschlussprüfungen:

Deutsch:
Do, 02.05.2024
Mathe:
Mo, 06.05.2024
Englisch:
Mi, 08.05.2024

Termine für die mündlichen Prüfungen:

03.06.2024 bis 07.06.2024.
Die genauen Tage werden noch festgelegt und den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben.